Widerruf Darlehen Deutsche Bank

Rücktrittsdarlehen Deutsche Bank

Die Rechtsanwälte von hünlein haben eine Klage auf Widerruf von Darlehensverträgen anerkannt. Der Widerruf kann Sie von kostspieligen Credits erlösen. Sämtliche nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kredit- und Leihverträge können heute noch geprüft und in einigen Fällen bei Bedarf aufgehoben werden. Das betrifft nicht nur Immobiliendarlehen, die für den Kauf von Wohnungen und Häusern mittlerweile kostspielig geworden sind, sondern auch alle anderen Darlehen und Darlehen, wie z.

B. die Dieselfahrzeugfinanzierung oder die Investition in eine Wohnküche, eine Einbauschränke oder andere Dinge und die Investitionsfinanzierung wie z. B. Mittel (Windfonds, Solarfonds, Shipfonds etc.).

Nicht immobilienbezogene, d.h. nicht durch eine Grundpfandrecht gesicherte Kredite (Grundschuld, Grundpfandrecht usw.) können, wenn sie heute noch in Betrieb sind und z.B. vom Jahr 2003 bis heute geschlossen wurden, noch zurückgezogen werden. So können Sie die Hochzinsen stoppen und etwas für die Zukunft herausholen (sog. Nutzungen).

Rechtsanwalt Hemmerich aus Heidelberg kann in der Regel sehr präzise Auskunft darüber geben, ob und wie man aus dem Arbeitsvertrag austritt, ohne eine Frührückzahlungsgebühr an die Bank entrichten zu müssen. Mit Urteil vom 3. Quartal 2018 hat das Amtsgericht Frankenthal die Oberpfalz wegen fehlender Pflichtinformationen, einschließlich der Aufsicht, in den Widerrufsinformationen entschieden. Das OLG Koblenz urteilt die Debeka Bauparkasse im Dez. 2017 wegen falscher Sperranweisungen (nicht rechtsverbindlich).

Bei der Berechnung der Inanspruchnahmen zugunsten der Kreditnehmer zum ursprünglichen Leitzins geht das OLG Koblenz davon aus, dass dieser unverändert bleibt. Die Fachanwältin für Bank- und Finanzmarktrecht, Rechtsanwältin Hemmerich, hat eine weitere Entscheidungsfindung zugunsten der Konsumenten gewonnen. Die WÜstenrot Bank AG hat die WÜstenrot Bank AG Pfandbriefbank zu einem Betrag von rund 23.500,00 auferlegt.

Verfahrensgegenstand war der Rechtsstreit über den Widerruf eines Kreditvertrags und die daraus resultierenden rechtlichen Folgen. Das Besondere an diesem Fall sei, so Rechtsanwalt Hemmerich aus Heidelberg, dass die Originalerklärungen zum Darlehensabschluss bereits Ende der 90er Jahre datierten. Die Bank hatte jedoch durch den Wortlaut in den nachfolgenden Vertragsdokumenten ein fristgerechtes Bezugsrecht gewährt und eine fehlerhafte Widerspruchsanweisung ergangen.

Auch in diesem Falle hat sich die Bank geweigert, die berechtigte Reklamation bis zum Ende zu erstatten. In diesem Falle hat das LG die zugeschlagenen Verwendungen an der Annahme des BGH orientiert, dass Verwendungen in einer Größenordnung von 2,5 Prozent über dem Leitzinssatz zu zahlen sind. Heidelberg, Anwalt Georg Hemmerich, Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht.

Amtsgericht Darmstadt Az.: 9 O 136/15 (rechtskräftig) verurteilte Volksbank - im Falle des Widerrufs des Verbraucherkreditvertrages wurden Nutzungsrechte in einer Größenordnung von 5 %-Punkten über dem Basiszins gewährt. Mit Beschluss vom 16. Juni 2016, Az.: 9 O 136/15, hat das Amtsgericht Darmstadt einem Konsumenten, der im Rahmen des Widerrufs seiner Willensbekundungen auf den Abschluß des Kreditvertrages verklagt worden war, 11.652,78 EUR zuzüglich Verzugszinsen gewährt.

Die Bank hatte die den Kreditnehmern aus der Rückgabeverpflichtung geschuldeten Verwendungen nicht ordnungsgemäß angenommen. Ausschlaggebend war, dass der Anwalt und Spezialist für Bank- und Finanzmarktrecht Hemmerich aus Heidelberg das Landgericht Darmstadt in diesem Gerichtsverfahren davon überzeugt hat, der anschaulichen Fallstudie des Bundesgerichtshofs zur Vermutungsfrage nachzugehen.

Das Bundesgericht hat die Annahme festgestellt, dass vom Kreditnehmer geleistete Zahlungsverpflichtungen, d.h. Zins- und Tilgungszahlungen, nicht nur als Rechnungspositionen zurückgegeben werden sollen, sondern dass der Kreditgeber (die Bank) auch die daraus resultierenden Vorteile herausgeben muss (vgl. Bundesgerichtshof 16/15, Randnummer 7 m.w.N.). Auf S. 6 des Beschlusses hat das Landgericht Darmstadt entschieden: "Die Summe des Anspruchs des Kreditnehmers auf Nutzungsentschädigung ist auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszins festzusetzen, da bei Auszahlungen an eine Bank tatsächlich davon ausgegangen wird, dass die Bank Vorteile in Hoehe der ueblichen Verzugszinsen in Hoehe von 5 Prozentpunkten uebersetzt hat (" BGH NJW 09, 3572 Rd. Nr. 29).

Es geht darum, welche Inanspruchnahme der Antragsgegner aus dem gezahlten Geldbetrag oder " Rechtsanwalt Hemmerich hierauf bezogen hat: "Interessant ist die Weigerung des Landgerichts zur Begründung der Bank, nach der bei einem Immobiliendarlehen die Annahme des BGH nur 2,5 %-Punkte über dem Basiszins beträgt. Die Rückstellung in Hoehe von 2,5 %-Punkten bezieht sich nur auf den Kreditnehmer, nicht aber auf die Bank, so dass davon ausgegangen wird, dass Verwendungen in Hoehe von 5 %-Punkten ueber dem jeweils geltenden Basiszins p.a. zu zahlen sind.

Heidelberg, Anwalt Georg Hemmerich, Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht. Der " unbefristete " Widerruf im Rahmen von hypothekarisch gesicherten Konsumentenkreditverträgen (Immobilienkredite) wurde nur durch einen Wechsel des Rechtsinhabers für die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Verträgen aufgehoben. Für Immobiliendarlehen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, könnte daher das Widerspruchsrecht auch heute noch gelten, wenn die Widerspruchsbelehrung oder die Widerspruchsinformation unrichtig war.

So könnte ein Widerruf heute noch möglich sein, wenn die Widerrufsbelehrung einer Sparbank oder der Sparda-Bank zu Beginn der Frist gewisse zwingende Angaben nach § 492 Abs. 2 BGB enthält. Erscheint dann z.B. "(z.B. [....] Hinweis auf die Aufsichtsbehörde)" in den Klammern, wäre es vorstellbar, dass der Widerruf auch heute noch möglich wäre.

Das Gleiche trifft zu, wenn z.B. die "zu zahlenden Zinsen pro Tag" in den Rücktrittsfolgen nicht ausdrücklich festgelegt sind, sondern wenn sich die LBS LBP z.B. auf die Zinsund Rückzahlungsübersicht bezieht. Das ZDF berichtete auch in einem Artikel aus dem Jahr 2016 über das Widerrufssystem: Bei Verbraucherkreditverträgen, mit denen z.B. Fondsanteile, KG-Beteiligungen, Medienfonds, Film -Fonds, Werftfonds, Windpark-Fonds oder private Konsumgüterfinanzierungen, d.h. nicht durch Grundpfandrechte gesichert sind, kann es vorkommen, dass das Widerspruchsrecht für Kreditnehmer und Konsumenten noch nicht abgelaufen ist.

Der Widerruf kann auch dann bestehen bleiben, wenn keine Widerspruchsbelehrung ergangen ist und keine Widerspruchsbelehrung in den Auftrag einfließt. In solchen FÃ?llen ist es notwendig, den eigenen Kreditvertrag und vor allem die Widerspruchsanweisungen fristgerecht vorab von einem darauf spezialisiert Rechtsanwalt prÃ?fen zu lasen. Denn nur so können die falschen Widerrufsanweisungen und damit die möglicherweise noch vorhandenen Widerspruchsrechte sicher erkannt werden.

Bei " falscher " Anweisung könnte der Widerruf bestimmter Kredite auch heute noch pünktlich erfolgen. Durch einen Widerruf kann die Entrichtung einer Vorauszahlungsgebühr oder die Entrichtung einer Vorauszahlungsgebühr oder vielleicht auch einer Nichtabnahmegebühr umgangen werden. Darüber hinaus ist der Kreditzins für Folgefinanzierungen branchenüblich tief. Bei erfolgreicher Kündigung wird der Darlehens- oder Kreditvertrag storniert.

Das heißt im Wesentlichen, dass die Beteiligten (d.h. die Bank oder Sparkasse und der Kunde) sich das jeweils Erreichte voneinander überlassen müssen. Außerdem schuldet sich die Partei den Verzicht auf so genannte Nutzungsarten oder Vorteile der Nutzung. Einfach ausgedrückt, muss die Bank Sie dann aus dem Kreditvertrag "befreien", Sie können dann die Schuld tilgen oder auf andere Weise weiterefinanzieren, auch wenn die Festzinsperiode tatsächlich noch einige Zeit, vielleicht Jahre in der Zeit ist.

In einer sehr klaren Stellungnahme hat der BGH dies wie folgend gefasst (BGH vom 22. September 2015, Az.: II ZR 116/15): "Insbesondere sind die rechtlichen Folgen, die nach Widerruf der Willensäußerung zum Abschluß eines Kreditvertrages in alten Fällen, in denen 357a BGB noch nicht anwendbar ist, durch das höchste Gericht aufgeklärt worden. Die Rechtsprechung des Senats (Senatsentscheidung vom 11. Mai 2009 - II ZR 33/08, BGHZ 180, 123 Rn. 19 f.) zeigt ohne weiteres, dass der Kreditnehmer dem Kreditgeber den Gesamtdarlehenserlös nach 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB ohne Rückzahlung und nach 346 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 BGB den Abtretung der Nutzungsentschädigung für den Anteil der effektiv abgeführten Darlehenserträge zuschus.

Die Kreditgeberin ist dem Kreditnehmer die Abtretung von bereits geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen nach 346 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 BGB und die Abtretung der Nutzungsentschädigung nach 346 Abs. 1 S. 2 S. 2 Nr. 2 BGB wegen der (widerlegten) mutmaßlichen Verwendung der bis zum Inkrafttreten des Widerrufs geleisteten Zins- und Tilgungszahlungen schuldig (vgl. Senatsbeschluss vom 11. 346 Abs. 1 Nr. 2 Nr. 29).

Sofern der Kreditgeber oder Kreditnehmer eine Verrechnung mit den gleichzeitig nach 348 S. 1 BGB zu erbringenden Dienstleistungen erklärt, bedeutet dies nicht, dass der vom Kreditnehmer gegen den Kreditgeber nach 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB geltend gemachte Schadenersatzanspruch auf die Nutzungsentschädigung nicht als eingetreten anzusehen ist.

"Dementsprechend hat der BGH sehr klar beschlossen, wie dieser Darlehensvertrag nach Widerruf rückgängig gemacht werden soll. Wenn der BGH zwischen den einzelnen Arten von Darlehen unterscheiden wollte, hätte er dies klargestellt. Die Aufhebung des Vertrags mit der Bank kann daher mehrere positive Auswirkungen haben. Einerseits kann eine Vorauszahlungsstrafe verhindert werden.

Zudem sind nach Aufrechnung, d.h. Verrechnung der beiderseitigen Forderungen zwischen Bank und Bankkunden, die Folgen der Rückabwicklung in der Regel für den Bankkunden vorteilhaft. Im Regelfall muss ein Bankkunde, der einen noch gültigen Kreditvertrag widerruft, weniger an die Bank zurückzahlen, als er auf seinem letzen Depotauszug vor Widerruf als ausstehende Forderung ausweisen konnte.

Heidelberg, Jurist, Fachanwalt Georg Hemmerich (Bank- und Kapitalmarktrecht). In seiner Entscheidung vom 12. Januar 2016 unter der Aktenzeichenfolge XI SR 366/15 hat der Bundesgerichtshof (BGH) beschlossen, wie der streitige Wert einer Gerichtsklage im Rahmen des Widerrufs eines Kreditvertrages zu beurteilen ist. Gemäß der Rechtsauffassung hat das Schiedsgericht den streitigen Betrag nach 3 ZPO auf der Grundlage der Ansprüche des Kreditnehmers zu ermitteln, den dieser nach erfolgtem Widerruf seiner Willensbekundungen zum Abschluß des Kreditvertrages von der Bank aus der Rückzahlungsverpflichtung verlangen kann.

Dabei handelt es sich in der Regel um die bisher erfolgten Zins- und Tilgungszahlungen sowie außerplanmäßigen Rückzahlungen, ohne den Wert der so genannten Verwendungen zu berück-sichtigen. Auch der Bundesgerichtshof weist die in einigen Fällen geäußerten Meinungen, die den Anspruch des Kreditnehmers auf Nutzung untergraben sollen, klar zurück. In diesem Zusammenhang bekräftigt der BGH erneut seine Annahme, dass die Bank dem Kreditnehmer im Zuge der Rückstellungsverpflichtung die Rückgabe von Leistungen in einer Größenordnung von 5 %-Punkten über dem jeweils gültigen Leitzinssatz p.a. zuschuldet (XI ZR 116/15, Abs. 7), woraufhin es der Bank frei steht, diese Annahme zu entkräften.

Berichten zufolge wurde die Sparda Bank dort wegen eines wirksamen Widerrufs angeklagt (das ZDF hat unter anderem darüber berichtet). Kreditverträge mit dem Wortlaut "...der schriftlichen Vertragsanfrage..." oder "...der Antragstellung..." zu Beginn der Laufzeit können daher unrichtig sein, auch wenn der Kreditvertrag in der sg. Anwesenheitstransaktion, d.h. lokal in der Zweigniederlassung der Bank abgeschlossen wurde.

Am 05.04.2016, Ref. Nr. XI ZR 478/15, wollte sich der BGH mit der Problematik des Rechtsmissbrauchs und des Verfalls des Widerrufsrechts eines Konsumenten im Falle eines Konsumentenkredits befassen. Bereits in den vorangegangenen Fällen hatten sich die Konsumenten beim Landesgericht Stuttgart (8. Januar 2015, Az.: 6 O 64/14) und beim OLG Stuttgart (29. September 2015, Az.: 6 U 21/15) gegen die Bank behauptet und die Rückerstattung einer Stornogebühr verlangt.

Nach Ansicht der Richter in Stuttgart bildete der Beendigungsvertrag keinen gesonderten rechtlichen Grund für das Recht der Bank, die Kündigungsgebühr einzubehalten. Eine Einigung über eine Vorauszahlungsgebühr oder eine Kündigungsgebühr bildet nach vorherrschender Meinung der Gerichtshöfe keine separate Vertragsgrundlage, sondern kann nur als eine Änderung des tatsächlichen Darlehensvertrags angesehen werden.

Ein Widerruf der Absichtserklärungen zum Abschluß des Kreditvertrages führt daher auch zur gleichzeitigen Aufhebung einer möglichen Kündigungsvereinbarung oder einer Vorfälligkeitsentschädigung oder Vorfälligkeitsentschädigung. Kurz vor der Verhandlung zog die beschuldigte Bank ihre Berufung gegen das Beschluss des Oberlandesgerichts mit Bericht vom 31. März 2016 zurück. Anwalt Hemmerich hierzu: "Es kommt immer wieder vor, dass gerade die aufregenden FÃ?lle, bei denen viele auf ein Urteilspruch des BGHwartet sind, durch Entzug des Rechtsweges seitens der Bank oder durch Versicherung aufgehoben werden.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Bank vor dem BGH voraussichtlich verlor. "Kreditnehmer, die der Bank eine Frührückzahlungsgebühr, eine Stornogebühr oder eine Nicht-Akzeptanzgebühr bezahlt haben, sollten ihren Sachverhalt daher von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Auch wenn sie nicht in der Lage sind, eine solche Gebühr zu zahlen. Unser Rechtsanwalt und spezialisierter Rechtsanwalt Georg Hemmerich aus Heidelberg steht Ihnen auch unter der Telefonnummer 06221-607433 oder per E-Mail für Anfragen zum Themenbereich Vorfälligkeitsentgelte, Vorfälligkeitsentschädigungen oder Stornogebühren zur Vefügung.

Am 16. März 2016 (BGH Ref.: VIII SR 146/15 ) hat der BGH einen Fall betreffend einen Rechtsstreit zwischen einem Konsumenten und einem Entrepreneur im Hinblick auf die Widerrufsfrage bei einem Vertragsabschluss im Fernabsatz entschieden. Dabei ging es um das oft auch von Kreditinstituten im Kontext so genannter Widerrufsfälle angeführte Vorurteil, das Recht auf Widerruf sei "rechtswidrig".

In dem vom Bundesgerichtshof bearbeiteten Verfahren hatte ein Konsument vor der Einreichung der Widerspruchserklärung den Kaufpreis "neu verhandelt" und mit dem Widerruf gedroht und damit eine formelle Rechtslage aus Unternehmersicht "ausgenutzt", um regelwidrige Ziele zu erreichen. Inzwischen hat der BGH klar festgestellt, dass im Geltungsbereich des Widerrufs keine "Prüfung von Verurteilungen" durchgeführt werden muss, da die Begründung des Widerrufs irrelevant ist.

Es ist daher nach Ansicht von Georg Hemmerich, Anwalt und Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht, nicht zu erwarten, dass sich Entrepreneure und Kreditinstitute auch in Zukunft mit dem Vorwand des Missbrauchs von Rechten behaupten werden. Hier ist der Entrepreneur nicht schützenswert und kann vor allem kein besonders schützenswertes Vertrauensbeweis für sich in Anspruch nehmen, da er selbst dafür haftet, dass der Konsument noch widerrufbar ist.

R.A. Georg Hemmerich, Heidelberg. Am 23. Februar 2016 hat der BGH (Aktenzeichen: 17 ZR 549/14 sowie Aktenzeichen: 17 ZR 101/15) eine Widerrufserklärung einer Bank ausgehandelt, bei der eine so genannte Scheckoption zur Verfügung steht. Diese Checkbox wurde von mehreren Instanzen bereits als falsch angesehen, da sich die Konsumenten nicht mit der nötigen Klarheit auf die entsprechenden Abschnitte der Anleitung konzentrier.

Dagegen haben andere Gerichtshöfe diese Anweisung für richtig befunden, weil der Konsument solche Ticking-Optionen aus anderen Geschäftsbereichen kennt und nicht getäuscht wird. Der Verweis auf 492 BGB könnte daher auch dazu beitragen, dass ein Konsument nicht ausreichend informiert wird. Heidelberg, Anwalt Georg Hemmerich, Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht.

Vielen Verbrauchern ist nicht bekannt, dass sie ihren Leih- oder Geschäftsvertrag von einem Rechtsanwalt auf Irrtümer in den Widerrufsbelehrungen prüfen und den Widerruf aufgrund von Irrtümern in dieser Anweisung zum Teil noch heute erläutern kann. Für our clients, including those of banks Heidelberg, Hanau, Rhein-Pfalz, Vorderpfalz, Karlsruhe, ING Diba AG, Santander Consumer Bank, Deutsche Bank AG, Commerzbank AG, Wüstenrot Bauparkasse AG,

Sparda-Bank, Volksbank Hauptstraße, Hauptverwaltungsbank, Mainzer Volksbank, GMAC RFC Bank, Paratus AMC, Adaxio AMC GesmbH, DKB AG, Frankfurt/Main AG, LKK Helaba, LBBW LB LBBW, HSH Nordbank, West-Deutsche Immo -bank, Bank 1 Saar, Münchner Hypothekenbank, LBS Landbauparkasse and many others. Häufig kann der Anwalt nach eingehender Überprüfung Mängel in der Widerspruchsbelehrung feststellen.

Mit dem erfolgreichen Widerruf besteht auch die Chance, einen seit Jahren gültigen Kontrakt mit hohem Zinsniveau zu kündigen. Im Prinzip müssen sich Konsumenten und Banken das, was sie nach dem Widerruf erworben haben, gegeneinander aufgeben. Allerdings darf die Bank nach erfolgtem Widerruf keine vorzeitige Rückzahlung fordern oder muss die bezahlte vorzeitige Rückzahlung erstatten. Der Widerruf muss in Absprache mit dem Anwalt im Einzelfall ausführlich erörtert werden.

Auf jeden Falle sollte ein Widerruf des Vertrags gut bedacht und umsichtig sein. Es ist am besten, zusammen mit Ihrem Juristen zu planen, wie Sie am besten in strategischer Hinsicht vorgehen. Vor allem wenn die ausstehenden Kreditbeträge nicht aus den Reserven gezahlt werden können, sollte vorher eine Folgefinanzierung mit niedrigem Zinssatz geprüft werden. Jurist und Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht Hemmerich: "Es ist am besten, alle Möglichkeiten zusammen mit Ihrem Juristen zu erörtern.

Auf diese Weise können Vorfälligkeitsentschädigungen vermieden werden und es wird heute in der Regel ein geringerer Zins angewendet. Heidelberg, Anwalt Georg Hemmerich, Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht. Am 23. Juni 2015 müsste der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen XI SR 154/14 über eine weitere bedeutsame Entscheidungsfindung über den Widerruf von Darlehen und Darlehen, namentlich über die Verwirrung des Widerspruchsrechts, nachgehen.

Dabei ging es darum, ob und wann das Rücktrittsrecht eines Konsumenten aufgrund eines möglichen Zeitpunkts und Umstandes erlischt. Dies liegt daran, dass der fragliche Sachverhalt insofern eine Besonderheit hat, als die Kreditnehmer ausnahmsweise rückwirkend bereits eine bereits zu Anfang der Widerspruchsfrist eine gewisse Ausgestaltung vorgenommen haben, die nach Ansicht der Justiz mit dem Eingang "des Antrags" statt dem Eingang "ihres Antrags" (d.h. des Antrags der Kreditnehmer) nicht wirksam gewesen sein kann.

Im Prinzip tritt diese Verwirklichungsfrage jedoch bei "normalen" Darlehen nur in den seltensten Fällen auf. Der Grund dafür ist, dass die meisten Konsumenten heute noch leicht bestehende Darlehensverträge (mit falscher Widerrufsbelehrung) kündigen können, auch wenn diese in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007 oder zum Beispiel 2008 oder später geschlossen wurden. Die Verwirklichungsfrage tritt nämlich bei einem aktuellen, noch nicht getilgten Kreditvertrag nur in den seltensten Fällen auf.

Auf jeden Fall hat der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren in einem Beschluss festgestellt, dass vor allem der so genannte "Umstandsmoment" nicht bestätigt werden kann, denn auch nach langem kann sich die Bank nicht darauf verlassen, dass das Widerrufsrecht bei unrichtigem Wortlaut der Widerrufsanweisung vom Konsumenten nicht wahrgenommen wird, da die Bank selbst die Befugnis hat, den Kreditnehmer durch das Ausarbeiten ordnungsgemäßer Widerrufsanweisungen richtig anzuweisen und damit den Kurs der Frist in Bewegung zu setzen. In diesem Zusammenhang hat sie auch die Möglichkeit, die Widerrufsanweisung einzuhalten.

Bis auf wenige Ausnahmefälle ist der Verwirklichungseinwand, den die Kreditinstitute oft "reflexartig" mitbringen, für die Kreditnehmer ohne Folgen. Heidelberg, Anwalt Georg Hemmerich, Spezialanwalt für Bank- und Finanzmarktrecht. Mit Beschluss vom 10. Februar 2015 hat das Heidelberger Landesgericht die SPD dazu veranlasst, den Widerruf von zwei Kreditnehmern im Monat April 2014 für ein im Juni 2007 abgeschlossenes Darlehen in Höhe von 120.000,00 Euro zu erkennen und die Kreditnehmer ohne Entrichtung einer Vorauszahlung aus dem Kreditvertrag zu befreien.

Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die für jeden Verbraucherkreditvertrag geltende Widerrufspflicht falsch war. Der Stornierungsrichtlinie wurden zwei Fussnoten beigefügt, die am Ende der Richtlinie mit dem Wortlaut "Bitte im Einzelnen Termin überprüfen" erklärt werden. Als unübersichtlich bezeichnete das Heidelberger Landesgericht diese Abweichen der Anweisung von der gesetzlich vorgeschriebenen Muster-Rückrufanweisung, weshalb die Anweisung falsch ist.

Einen weiteren Irrtum in der Anweisung zeigte sich in der falschen Anzeige zu Anfang des Laufes der Widerspruchsfrist. Gemäß dem von der Psychiatrischen Hochschule Heidelberg verwandten Weisungstext sollte die 14-tägige Widerspruchsfrist "frühestens nach Eingang dieser Weisung" auslaufen. Dieser Wortlaut steht jedoch im Widerspruch zu der bereits 2009 vom Bundesgericht beschlossenen Gesetzesvorschrift.

Der Gerichtshof wies auch das Argument zurück, dass die Aufhebung des Darlehensvertrages sieben Jahre nach seinem Abschluss erlischt. Für die Fehlinstruktion war die Heidelberger Landesversicherungsanstalt verantwortlich, so dass sie sich auch nach sieben Jahren nicht darauf einstellen durfte, dass die Kreditnehmer den Widerruf nicht mehr aussprechen werden.

Bereits in seinem Beschluss vom 9. Dezember 2014, Aktenzeichen 28 O 83/14, hatte das Amtsgericht München I eine Rücktrittsbelehrung der Münchener Landesbank für ungültig befunden, die die Fussnote "nicht für Fernabsatzgeschäfte" beinhaltete. Damit können die Antragsteller das kostspielige Darlehen der Heidelberger Landesbank ersetzen, ohne eine Vorauszahlungsstrafe bezahlen zu müssen.

Jetzt können Sie das Darlehen mit eigenen Geldern tilgen oder das derzeit sehr tiefe Niveau der Kapitalmarktzinsen und die Folgefinanzierung bei einem Jahreszins von weit unter 1,5% ausnutzen. Die Entscheidung ist nicht rechtsverbindlich, die Heidelberger Landesbank hat Beschwerde einlegt. Rechtsanwältin Spirgath ist auch im Rahmen erfolgreicher Kreditkündigungen durch die Fachzeitschrift TEST aufgeführt und wird dort dementsprechend benannt.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum