Widerrufsbelehrung Frankfurter Sparkasse

Kündigungspolitik Frankfurter Sparkasse

Falsche Widerrufsbelehrung für Kredit- und Darlehensverträge - die Fussnoten sind ebenfalls wichtig. Das Widerrufsrecht für Verbraucherkreditverträge aufgrund falscher Widerrufsbelehrungen ist in aller Munde; weitere laufende Urteile mehrerer Regionalgerichte, die die jeweiligen beschuldigten Institute zur Kündigung des Kreditvertrages nach der ausgesprochenen Kündigung des Kreditvertrages veranlasst haben, geben Anlass zur Sorge. Gleichwohl wird immer wieder versucht, auf das Modell der bis zum 31. März 2008 gültigen Widerrufsbelehrung zu verweisen, die damals auch den Wortlaut wiederverwendet hatte.

Allerdings verweigern immer mehr Gerichten den Kreditinstituten diese so genannte "Fiktion der Rechtmäßigkeit", weil die betreffenden Institute das Modell der Widerrufsbelehrung damals nicht ganz eingehalten haben". Mit Beschluss vom 2. November 2015 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main die Frankfurter Sparkasse zur Aufhebung eines Darlehensvertrags aufgefordert, weil das Bundesgericht in der Fussnote "Bitte Fristen im Einzelnen prüfen" einen erheblichen Verstoß gegen den Modelltext festgestellt hatte.

In ähnlicher Weise entschied auch das Landesgericht Nürnberg-Fürth, das die dort von der Sparkasse Nürnberg genutzte Fussnote "Nicht für den Fernabsatz" als unzulänglich bezeichnet hatte (Landgericht Nürnberg-Fürth, Ref. 6 O 7471/14). Mit Beschluss vom 13. September 2015 (Az. 17 U 42/15) hat das OLG Karlsruhe einen weiteren Sparkassenauftrag von 2003 für ungültig befunden.

Dabei wurde die Fussnote "Bitte überprüfen Sie die Abgabefrist im Einzelfall" als Verarbeitung des Inhalts angesehen, so dass sich die beschwerte Sparkasse nicht auf die Fiktion der Rechtmässigkeit und damit auf den Modellschutz der Widerrufsbelehrung stützen konnte. Mit Beschluss vom 3. Juli 2015 hat das Siegener Landesgericht eindeutig auf die Möglichkeiten hingewiesen, einen Darlehensvertrag auch nach einer Beendigung aufgrund falscher Widerrufsbelehrung aufzulösen.

Dementsprechend steht eine frühzeitige Rückzahlung des Kreditvertrages einem Rücktritt nicht entgegen. Das OLG Frankfurt wandte sich mit einer sehr informativen Stellungnahme vom 26. August 2015 gegen die wiederkehrende Begründung der Kreditinstitute über den Wegfall des Widerrufsrechts. Daher ist die einfache Erwartung der Beklagtenbank, dass die Kreditnehmerentscheidung im Zeitablauf auf ihrem eigenen Stillschweigen beruht, nicht schützenswert.

V., die als Fachanwalt für Bank- und Kreditmarktrecht auch die betreffenden Kreditnehmer repräsentiert, sehen in den Einzelentscheidungen verschiedener Landesgerichte für alle beteiligten Kreditnehmer gute Impulse, zumal das neue Immobilienkreditgesetz im Juli 2016 die "Widerrufsjoker" stürzen wird. In diesem Zusammenhang empfiehlt Wittmann, Kreditverträge auf solider fachlicher Basis rechtzeitig überprüfen zu lasen, um die Widerrufsmöglichkeit zu untersuchen, auch wenn der Kreditvertrag mit einer vorzeitigen Rückzahlung einer Rückzahlungsstrafe getilgt wurde, der Rücktritt ist dennoch möglich.

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