Dkb Bank Einlagensicherung

Einlagensicherung der Dkb Bank

¿Ist mein Kontostand geschützt (Einlagensicherung)? ¿Ist mein Kontostand geschützt (Einlagensicherung)? Bei der DKB AG existiert ein Einlagesystem, das aus drei Modulen zusammengesetzt ist. Sie garantieren die Sicherheit Ihrer Bankguthaben (Einlagen) bei der DKB AG. Der gesetzlich geforderte Basisschutz der Kundengelder wird durch die Ausgleichsregelung des Bundesverbands Öffentliche Ämter Deutschland Gesellschaft für Finanzdienstleistungen mbH (EdÖ) gewährleistet. Angaben zur gesetzlich vorgeschriebenen Einlagensicherung, zur EdÖ und den ihr angeschlossenen Institutionen sind auf der EdÖ-Website und im Informationsblatt für Anleger zu entnehmen.

In Zukunft werden Sie als Einzahler das oben genannte Informationsblatt vor Beginn der Geschäftsverbindung von uns entgegennehmen und den Erhalt der Ware nachweisen. Zusätzlich erhältst du das Informationsblatt einmal im Jahr. Die DKB AG ist im Bundesverband Öffentliche Bibliotheken Deutschlands e.V. tätig. Sie ist im Bundesverband Öffentliche Bibliotheken Deutschlands e.V. vertreten. Es handelt sich bei diesem Fond um eine gemeinnützige Institution der teilnehmenden Bahnen.

Sie schützt über die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzen hinaus nach der Satzung des Fonds. Das gilt für alle "Nichtbankeinlagen", d.h. vor allem für die Kreditsalden von Privaten, Gewerbetreibenden und Gemeinden. Gesicherte Anlagen sind Sicht-, Termin- und Spargelder sowie registrierte Sparkassenzertifikate und damit Kreditkartenguthaben. Weiterführende Angaben zum Einlagesicherungsfonds erhalten Sie unter www.voeb-es.de.

Hier können Sie auch die Statuten des Spareinlagenfonds ansehen oder downloaden.

Wo kann ich 5000 EUR richtig investieren?...: Die wichtigsten Bestandteile für die Sicherheit.... - Rolf Morrien, Judith Engst.

Dr. Rolf Morrien, geboren 1972, hat in Münster und Wien Geschichts-, Wirtschafts- und Politikwissenschaften studiert und sich anschliessend zum Wirtschaftsjournalist ausgebildet. Der FinanzBuch Verlagshaus has published his bestsellers "Börse leicht verständlich", "Börse ganz praktisch" and "Verschenken Sie kein Geld". Die 1970 geborene Wirtschafts- und Wirtschaftsjournalistin Judith Engl st (MBA) verfasst hauptsächlich Reiseführertexte.

Langjährige Chefredaktorin eines Korrespondenzmagazins und Autorin zahlreicher Fachbücher über Aktienmarkt, Investment, Recht und Steuern sowie über die Bereiche Öffentlichkeit. Der FinanzBuch Verlagshaus has published her bestsellers "Börse leicht verständlich" and "Börse ganz praktisch".

Der Einlagenschutz auf einen Blick

In Deutschland werden rund 2000 Mrd. EUR auf ihren Bankkonten gehütet. Allein schon aus diesem Grunde ist die komplizierte Frage der Einlagensicherung von Bedeutung. Es hat sich bereits herausgestellt, dass Kreditinstitute bankrott gehen können. Der Einlagenschutz für Kreditinstitute innerhalb der EU gilt grundsätzlich: Kontokorrentkonten sowie Tages- und Festgeld werden bis zu einem Kreditsaldo von 100.000 EUR pro Kunden und Bank gesichert.

Im Einzelfall kann der garantierte Betrag je nach Lebenssituation, z.B. nach Ehescheidung, Pensionierung, Berufsunfähigkeit oder Entlassung, erheblich anwachsen. Bis 2014 haben sich die EU-Mitgliedstaaten zur Einrichtung eines eigenen Sicherungsfonds mit einer gewissen Mindestgröße bereit erklärt. Zudem müssen die Kreditinstitute ihren Kundinnen und Verbrauchern bei Bedarf mitteilen, welche Sicherungsstelle für sie verantwortlich ist.

Es gibt neben den Privatbanken auch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, aber auch Investmentbanken, Sparbanken und Volksbanken - und jede Unternehmensgruppe verfügt über ein eigenes Absicherungssystem. Dazu gehört zum Beispiel die Europäische Bank.

Der Entschädigungsfonds dt. Kreditinstitute (EdB) ist für die Bereitstellung der gesetzlichen Einlagensicherung und der Ausgleichszahlung für Investoren von privaten deutschen Kreditinstituten an das Bundesministerium der Finanzen verantwortlich. Nicht immer liegen jedoch die Tages- und Termingeldkonten in diesem Verantwortungsbereich; auch hier kann das entsprechende Herkunftsland einreisen: Neben der gesetzlichen Einlagensicherung nehmen viele privatwirtschaftliche Kreditinstitute an der freien Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Kreditinstitute (BdB) teil, um über die Mindestvergütung hinaus Sozialleistungen zu erhalten.

Soweit öffentlich-rechtliche Kreditinstitute wie die DKB (Deutsche Creditbank AG) eigene Mittel einsetzen, ist die Kompensationsanlage des Bundesverbands der deutschen öffentlichen Kreditinstitute (EdÖ) verantwortlich. Hier gibt es auch einen freiwillig eingerichteten Sicherungsfonds des VÖB, der jedoch keine Auskunft über die Sicherungshöhe gibt und keinen gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz begründet. EU: Laufende Konten, Tages- und Termingelder werden bis zu einem Saldo von 100.000 EUR pro Kunden und Bank gesichert.

"Sowohl die genossenschaftlichen Banken wie Volksbanken, RZB und Sparda-Bank als auch die Sparbanken, RZB und Landesbausparkassen bilden eine institutionelle Garantie: Damit ist die Zahlungsunfähigkeit jedenfalls rechnerisch auszuschließen und die Kautionen sind auf unbegrenzte Zeit zu sichern.

Dennoch verfügt die Verbundgruppe über ein Sicherungssystem. Aber auch hier sind die deutschen Anleger durch die Einlagensicherung geschützt, die die Kompensation für die ausländische Bank übernimmt.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum