Dkb Bank Berlin

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Besonders bekannt ist sie als Internetbank für Privatkunden. in der Brüderstraße, Ecke Jägerstraße in Berlin-Spandau. Kick-off-Veranstaltungen während der Handball-Weltmeisterschaften in Berlin, München und Köln.

Widerrufsbelehrung der DKB Bank ist falsch

Fast jede widerrufliche Belehrung, die den Konsumenten in dieser Zeit des Vertragsabschlusses erteilte wird, beinhaltet folgende oder eine ähnliche Passage: "Die Widerrufsfrist läuft nach Vertragsabschluss, jedoch erst, wenn der Kreditnehmer alle gemäß 492 Abs. 2 BGB erforderlichen Informationen nachgereicht hat ( "Informationen über die Darlehensart, Informationen über den Nettokreditbetrag, Informationen über die Vertragslaufzeit").

Nach der bereits erfolgten Rüge der exemplarischen Liste der Offenlegungspflichten nach 492 Abs. 2 BGB durch das LG Hamburg und das OLG Nürnberg (wir berichteten) hat auch das LG Berlin (Az. 4 O 486/15) die Rechte von Kreditnehmern gestärkt, die in den Jahren 2010-2014 ein Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen. Als falsch bewerteten die Berlin-Urteile die nur exemplarische Auflistung der obligatorischen Angaben.

Der Beginn der Frist wird in der vorliegenden Widerrufserklärung vom Eingang der nach 492 Abs. 2 BGB a. F. F... obligatorischen Daten abhängt. Es gibt jedoch in Klammern nur drei Beispiel, die in diesem Zusammenhang obligatorische Informationen sind. Allerdings wären für Immobilienkredite weitere Offenlegungspflichten bestehen müssen. Auch der rechtlich Versierte wird sich an dieser Stellen die Frage stellen, welche Pflichtdaten ihm nicht mitgeteilt wurden und wo er diese auffinden kann.

Das Berliner Landesgericht kommt hier ins Spiel und sagt: "Was das ist, ist für einen rechtsfremden und strittigen Konsumenten nicht nachvollziehbar. Allerdings nur, wenn die Anforderung für den Konsumenten leicht zu erhalten und auch ersichtlich ist. Dies ist bei 492 Abs. 2 BGB jedoch nicht der Falle, da diese Bestimmung selbst nicht die für den Ablauf der Frist wichtigen zwingenden Angaben enthalten.

"Bevor man jedoch die Irrtümer, die in der Sperranweisung zu finden sind, angehen kann, ist es notwendig, eine kleine Barriere zu durchbrechen. Mit dem Ziel, den Kreditanstalten eine Richtlinie für die Vorbereitung einer Widerspruchsanweisung zu liefern, hat der Bundesgesetzgeber eine so genannte Musteranweisung in die BGB-Informationsverordnung aufgenommen. Hat sich die Bank für dieses Modell eins zu eins entschieden, kann sie sich auf den sogenannten Vertrauensvollzug stützen.

Das funktioniert wie eine Form der Versicherung: Auch wenn sich die Anweisung danach als falsch erweist, kann sich der Kreditnehmer nicht auf die Unrichtigkeit berufen. Der Kreditnehmer kann die Unrichtigkeit nicht geltend machen. Doch sobald eine Bank von diesem Verhaltensmuster abkommt, wird die Rechtsfiktion abgeschafft und der Weg für den Widerrufsjooker geebnet. Mit kleinen Schwankungen kann sich die Bank nicht mehr auf den Schutz der berechtigten Erwartungen verlassen.

In dieser Rechtssache hat das LG Berlin gleich zwei Abweichende vom Rechtsrahmen festgestellt. Das Spezifizieren eines P.O. Box, wie in den Widerrufsbelehrungen der DKB Bank, entspricht nicht den Vorgaben des Gesetzesgebers, da ein P.O. Box nicht persönlich geliefert werden kann. Das Modell sieht jedoch keine korrespondierende Erklärung des Zinsbetrags vor, so dass sich die DKB nicht auf die Fiktion der Legalität stützen kann.

Die Entscheidung des Berliner Landgerichtes bekräftigt die derzeit positive Tendenz in der Fallstudien. Die Entscheidung macht klar, dass mehr als 95 Prozent der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossenen Kreditverträge falsche Widerrufsbelehrungen aufzeigen. Dann können Sie von den derzeit sehr vorteilhaften Marktzinsen mitwirken. Darüber hinaus muss die Bank ihnen für die Nutzungsmöglichkeit des Kapitals, die sogenannte Ersatznutzung, Verzugszinsen bezahlen.

In unserem kostenlosen und kostenlosen Erstgespräch haben Sie die Gelegenheit, Ihre individuellen Fragestellungen mit einem unserer Fachkräfte zu besprechen und dann Ihre gesetzlichen Optionen zu besprechen.

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