Auxmoney Kontoauszüge

Hilfskontoauszüge Auxmoney

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Schadensfeststellung statt Antragsstellung

Das Gleiche trifft auch auf die Lieferung von Baumaterialien zu. Für alle Zahlungseingänge ist in diesem Rahmen eine Verjährung von 2 Jahren vorgesehen. Im Falle von Bargeldzahlungen erfolgt die Speicherung des Zahlungseingangs sinngemäß. Es ist wahr, dass die meisten Konsumenten jedes Jahr eine Erklärung abgeben müssen. Die Verjährung beginnt auch in diesen FÃ?llen erst nach einer Zeitspanne von 5 Jahren.

Wer feststellt, dass er im jeweiligen Wirtschaftsjahr eine Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragssteuer zu Unrecht bezahlt hat, dies aber in seiner Einkommenssteuererklärung vernachlässigt hat, kann in solchen Faellen trotzdem sein Kapital zurueckbekommen. Kernanweisung: Solange die so genannten Veranlagungsfristen noch nicht abgelaufen sind, können die Sparenden vom Steueramt eine von ihnen zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer, einschließlich des Zinsabzugs, zurückfordern.

Diese Verjährungsfrist dauert in der Regelfall vier Jahre und endet mit dem Ende des Geschäftsjahres, in dem der Steuerpflichtige seine Erklärung beim Steueramt abgibt. Mitarbeiter, die keine Umsatzsteuererklärung abgeben, geben in den meisten FÃ?llen an. Weil jede Erklärung die Möglichkeit eröffnet, entweder die bezahlten oder einen Teil davon zurückzubekommen.

Die Mitarbeiter reichen ihre Steuererklärungen in der Regelfall für jedes vergangene Jahr ein. Ermöglicht wird dies durch die erleichterte Steuererklärungen, die so genannte Antragsprüfung nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Diese Gebühr war lange Zeit mit einer Laufzeit von zwei Jahren verbunden. Neben Mitarbeitern, Rentnern, Betriebsrentnern und insbesondere ehemaligen Studierenden, die nicht zur Vorlage einer Umsatzsteuererklärung angehalten sind, können diese nun bis zu 4 Jahre nach dem Geschäftsjahr ihre Umsatzsteuererklärung einreichen ("BFH", Ref. VI R 46/05, 49/04).

Rechtsgrundlage dafür sind die 169 und 170 Abs. 1 AO sowie solche, in denen das Steueramt noch nicht endgültig über einen Veranlagungsantrag verfügt hat. Das ist in § 52 Abs. 55 S. 2 EStG festgelegt. Diesen 44-jährigen Zeitraum geniessen auch diejenigen, die zur Vorlage einer Erklärung zur Steuerpflicht (sog. Pflichtveranlagung) angehalten sind, obwohl der 4-jährige Veranlagungszeitraum erst am Ende des dritten auf das Berichtsjahr folgenden Geschäftsjahres einsetzt.

Verpflichtete Steuerprüfer können daher ihre Steuererklärungen bis zu 7 Jahre nach dem jeweiligen Jahr einreichen. Wer eine willensgebundene Erklärung (Antragsprüfung) einreichen möchte, kann dies bereits bis 2008 tun, da die Verjährungsfrist von vier Jahren am 31. Dezember 2012 ausläuft. Wer seine 4-jährige Einreichungsfrist als Antragssteuerpflichtiger versäumt hat, kann anstelle der willensgebundenen Erklärung weiterhin einen nachträglichen Verlustausgleich einreichen.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass diese Bestimmung auch dann Anwendung findet, wenn - wie bei der Antragsprüfung - keine Frist für die Erklärung der Einkommenssteuer existiert (BMF-Schreiben, BMF-Schreiben, BMStBl. 2007 I S. 825). Im Rahmen der Antragsprüfung gibt der Staatsbürger von sich aus eine Erklärung ab, obwohl er dies nicht tun muss.

Wenn Sie Ihre Umsatzsteuererklärung nach Ablauf dieser Zeit abgeben, können Sie keine Rückerstattung mehr einfordern. Das Antragsgutachten wendet sich an Steuerpflichtige, die nur Löhne oder Lohnergänzungsleistungen wie z. B. Arbeitslosigkeit II, Geburtsbeihilfe oder Elternbeihilfe in Anspruch genommen haben. Andererseits ist eine Antragsprüfung für zusätzliche Einkünfte wie Pensionen, Pachten oder Unterhaltszahlungen (die als besondere Aufwendungen zur Steuersenkung beansprucht werden) inakzeptabel.

Das Gleiche trifft zu, wenn der Finanzbeamte Ausgaben für ein Heimbüro oder für zwei Haushaltsverwaltungs- oder Betreuungsleistungen erstattet. Eine Antragsprüfung ist auch für Ehepartnerinnen und Ehepartner nicht zulässig, die zwar geheiratet sind, aber nicht gemeinsam bewertet werden wollen. Wer das ganze Jahr über nicht beschäftigt war, sollte auch eine Erklärung zur Besteuerung einreichen ("Antragsprüfung").

Das Gleiche trifft auf Jugendliche zu, die ihre Ausbildung im Folgejahr anstreben. Wird der Antrag auf eine Steuerveranlagung für Vorjahre abgelehnt, sollte unverzüglich Berufung einlegen und das Verfahren unter Bezugnahme auf die laufenden Urteile des Bundesfinanzhofs ausgesetzt werden. Dies ist innerhalb eines Kalenderjahres nach Überschreitung der verstrichenen Fristen für die Prüfung des Antrags möglich.

Der Steuerpflichtige kann unter Bezugnahme auf die einschlägigen Entscheidungen unverzüglich auf die Verarbeitung seiner Steuererklärung drängen. Die zweifelhafte Situation: Die Steuerbehörden kommen diesen steuerpflichtigen Urteilen nicht nach und drängen weiterhin darauf, dass im Fall einer Antragsprüfung die Anlaufsperre nicht gilt. Die Vorteile für den Steuerzahler: Lehnt das Steueramt eine Verarbeitung ab, sollte unverzüglich gegen den Ablehnungsschreiben Berufung eingelegt werden.

Zugleich sollte ein Antrag auf Aussetzung gemäß 363 Abs. 2 S. 2 AO unter Bezugnahme auf das beim Bundesfinanzhof hängige Rechtsstreit (Az. VI R 53/10) gestellt werden. Meistens können solche Konsequenzen durch eine vorbeugende Betreuung vermieden werden. Aufgrund ihrer Praxiserfahrung und in vielen FÃ?llen ihrer Doppelqualifikation als Rechtsanwalt und Steuerexperte verfÃ?gen die entsprechenden Experten Ã?ber das notwendige Wissen, um die im jeweiligen Fall angewandte Unternehmensstrategie zu erarbeiten und umzusetzen.

Das Gleiche trifft auf die Bankverbindungen zu. Eine Bankrechnung ist unverzüglich dem Steueramt zu melden. Das Gleiche trifft auf das Entfernungszuschlag für die Anzahl der Werktage und die Strecken. Das Gleiche trifft auf die Betrachtung der Höhe der Altersvorsorge zu. Dabei ist zu überprüfen, ob auch die vom Steueramt beruecksichtigten Wertangaben korrekt angenommen wurden. Im Falle von Kapitalerträgen wie Zins- und Dividendenerträgen zieht das Steueramt die Steuer (zuzüglich Solidaritätszuschlag) oft im Vorhinein ein.

Wenn zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wurde, sollten die Finanzbeamten das Steueramt um Berichtigung oder, bei falscher Vorauszahlung, um Berichtigung ersuchen. Dies geschieht, wenn Einzelpunkte der Erklärung nicht abschliessend bewertet werden können, weil z.B. Urteile offen sind. Dies wird als vorläufige Steuerveranlagung bezeichnet, die dem Verbraucher die Möglichkeit gibt, keinen Widerspruch einlegen zu müssen.

Wenn also der Provisoriumsvermerk zu einem für den Steuerpflichtigen bedeutsamen Zeitpunkt ausbleibt, muss dafür ein Einwand gegen die Provisoriumswürdigkeit erhoben werden. Dies führt dann zu einer geänderten Entscheidung des Finanzamtes mit erweiterter vorläufiger Wirkung. Damit ist das Steueramt auch nach Jahren befugt, Dokumente zu verlangen oder Irrtümer zu beheben (z.B. werden gewisse Ausgaben nicht mehr anerkannt).

Steuerpflichtige, die mit der Entscheidung nicht übereinstimmen, können den Steuerbeamten in einem informellen Gesuch auffordern, die von ihm vorgenommene Abweichung von der Einkommensteuererklärung zu erklären. Ein Widerspruch muss prinzipiell immer gegen einen administrativen Akt gerichtet sein. Eine eigene Signatur ist jedoch keine Grundvoraussetzung für einen Widerspruch. Vor der Einreichung eines Widerspruchs sollte zunächst überprüft werden, ob der "kleine Amtsweg" hier nicht möglich ist.

Wenn z. B. ein Abzug von den Steuerbehörden ignoriert wird, kann der Gesuch durch eine "einfache Änderung" berichtigt werden. Das heißt: Hat sich das Finanzamt einerseits zugunsten des Steuerzahlers, andererseits aber zu seinem eigenen Nachteil berechnet, wird bei der einfachen Umstellung das ganze Verfahren nicht noch einmal vollständig überprüft.

Das betrifft auch die Frage, ob der Widerspruch erfolgreich ist oder nicht. Der Steuerpflichtige profitiert automatisiert und gebührenfrei (keine Gerichts- und Anwaltskosten), wenn er in einem Rechtsstreit Berufung gegen ein bereits vor den BGH oder dem EuGH geführtes Rechtsstreitverfahren eingelegt hat. Immer mehr Steuerpflichtige werden durch widersprechende Gerichtsentscheidungen, die in individuellen steuerlichen Fragen immer häufiger auftreten, unsicher.

Der Großteil der Steuerschuldner nutzt nicht nur die öffentlichen Transportmittel, um über große Entfernungen zur Stelle zu sein, sondern auch ihr Auto. Für die Ermittlung der Pauschale pro Kilometer ist prinzipiell folgendes zu beachten: Für jeden Werktag, an dem ein Steuerpflichtiger seinen Arbeitsplatz besucht, kann eine Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Vollkilometer (einfache Strecke) für steuerliche Zwecke erhoben werden.

Der Steuerpflichtige kann alle Reisen im eigenen Fahrzeug (oder in einem "zur Nutzung" zurückgelassenen Firmenwagen) auf unbestimmte Zeit abziehen. Beispiel: Ein Mitarbeiter hat an 150 Tagen sein Fahrzeug zum 25 Kilometer entfernt gelegenen Arbeitsplatz gefahren. Die Mitarbeiter können folgende einkommensbezogene Aufwendungen in Anspruch nehmen: Dies hat keinen negativen Einfluss auf die Mitarbeiter, die das ganze Jahr über die gleiche Route haben.

Nachteilig ist es nur, wenn Mitarbeiter aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels oder eines Umzugs innerhalb eines Jahrs Kurz- und Langstrecken abdecken. Das Projekt geht in solchen Faellen zu Lasten des betroffenen Mitarbeiters. Ein Beispiel für einen Mitarbeiter in tatsächlichen Jahreskilometern: Bei richtiger Berechnung würde sich jedoch folgende Aussage ergeben: Diese falsche Berechnung ist aus den Bescheiden zur Steuerveranlagung nicht ersichtlich, so dass die Mitarbeiter genau neu berechnen sollten.

Ist die Entscheidung falsch, sollte eine exakte Kalkulation bei der Steuerbehörde beantragt werden. Der Pendlerzuschlag darf nur einmal für jeden Werktag erhoben werden, es sei denn, der Mitarbeiter besucht mehrere Arbeitsplätze oder andere Beschäftigungsverhältnisse pro Tag. Mitarbeiter, die für einen Unternehmer zu mehr als einem Arbeitsplatz reisen müssen, können die Entfernung zwischen ihrem Wohnort und ihrem ersten Arbeitsplatz als Pendelpauschale nutzen.

Mitarbeiter, die zu mehr als 50 Prozentpunkten erwerbsunfähig sind, können die effektiven Reisekosten zur Arbeit schätzen. Die Mitarbeiter haben die Möglichkeit, dies später durchzusetzen, sofern ihre Entscheidung provisorisch ergangen ist oder Berufung einlegt wurde. In den meisten FÃ?llen wurde dadurch die Jahresgrenze fÃ?r den Kinderzuschlag von 7.680 EUR Ã?berschritten.

Steuerpflichtige, die keinen Widerspruch gegen die Ablehnung einer Kindergelderklärung erhoben haben, können eine Änderung der Mitteilung gemäß § 175 AO erhalten. Aufgrund der nicht korrekt ausgefüllten Steuerformulare können viele Pensionäre mit einer Steuerrückerstattung durch das Finanzamt gerechnet werden. Allerdings war vielen Rentnern, die in der Geschichte ihre Steuer richtig bezahlt haben, nicht bekannt, dass sie ihre Steuererklärungen nicht korrekt ausgefüllt hatten.

Die Problematik: Nur sehr wenige Pensionäre hatten ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Einkommensteuererklärung einbehalten. Nachdem die Bewertung der Angaben bereits in der Historie (1.10. 2009 nachträglich zum 1.1. 2005, seit 2005 gibt es eine Steuerschuld für das Alterseinkommen) durch die Steuerbehörden begann, hätte das Steueramt deutlich feststellen müssen, dass hier ein Irrtum vorlag.

Zahlreiche Steuerpflichtige, auch Selbstständige, die sich für die Grundrente entscheiden, müssen in den ersten Jahren aufgrund der positiven Beurteilung durch die Steuerbehörden beträchtliche Verluste bei den Steueranreizen in Kauf nehmen. Allerdings sind die Steuerentlastung während der Zahlungsphase und die Steuerbelastung während der Zahlungsphase nur in den wenigsten denkbar.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 48/07) und einer großen Anzahl von Fiskalgerichten wird es Mitarbeitern ohne leistungsabhängige Vergütung in Zukunft ermöglichen, die Bewirtungskosten (z.B. von ihren Kollegen) abzuziehen. In Zukunft können alle Mitarbeiter ihre Kolleginnen und Kollegen gerne zu ihrer eigenen Geburtstags-, Promotion- oder Abschiedsparty einladen.

Schließlich hat das BFH dazu nun eine genaue Position bezogen: ".... ein Abzug von Werbungskosten ist nicht auszuschließen, nur weil ein Mitarbeiter diese Jubiläumsfeier aus privaten Motiven hält. "In Zukunft werden die Ursachen dafür gezählt, warum ein Mitarbeiter seine Mitarbeiter zu einer Party mitbringt. Die Steuerabzugsfähigkeit liegt daher immer dann vor, wenn es sich zum einen um eine fachliche Anregung für das Catering und zum anderen um eine Organisation der Maßnahme durch den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin selbst geht.

Dazu gehören Abschiedspartys, ein Herbstfestival, eine Party aus Anlass des eigenen Transfers oder eine Christkindlparty (Bewirtungskosten im Sinne von 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG). Damit sind die Bewirtungsaufwendungen auch als einkommensbezogene Aufwendungen voll (!) abzugsfähig ( 9 Abs. 1 S. 1 EWStG, 9 Abs. 5 EWStG) - denn die Begrenzung des Abzugs auf 70 Prozentpunkte der für Unternehmen geltenden Aufwendungen entfällt für die Mitarbeiter.

Im Übrigen ist das Finanzamt verpflichtet, auf der Basis seines Rechtsgutachtens zu bestimmen, ob und inwieweit 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) Anwendung findet. Daher führt eine strittige Gastfreundschaft (BFH, Ref. VI R 78/04) immer zu einer Neukalkulation (vgl. 100 Abs. 2 S. 2, 121 S. 1 FGO).

Gleiches trifft auf die Gastfreundschaft während einer Dienstreise (Messe, Kundenbesuch) zu. Einerseits kann der Auftraggeber dem Mitarbeiter eine zusätzliche Verpflegungspauschale für die zusätzlichen Kosten auszahlen, oder der Mitarbeiter setzt die in seiner Einkommensteuererklärung als einkommensbezogene Kosten ab. Der Mitarbeiter besuchte einen bedeutenden Auftraggeber im Interesse seines Auftraggebers und lud ihn im Interesse seines Auftraggebers zum Mittagsessen ein.

Der Mitarbeiter empfängt im Heimatland befreundete Geschäftsleute oder Auftraggeber des Auftraggebers, da diese Partner aus unterschiedlichen Kulturen kommen und daher eine persönliche Betreuung verlangen. In einer Abteilung des Unternehmens gibt es ein Krisengefühl, weshalb ein Mitarbeiter einen geeigneten Platz für ein neutrales Gespräch mit seinen anderen Mitarbeitern anstrebt. Mitarbeiter, die ihre Bewirtungskosten für Steuerzwecke abziehen wollen, müssen sowohl die Summe als auch die fachliche Ursache der Ausgaben belegen.

Es genügt, wenn der Auftragnehmer die Auslagenhöhe und den beruflichen Grund nachweist. Das Gleiche trifft auf diejenigen zu, die aus eigener Kraft und auf Rechnung der Beschäftigten eine Veranstaltung ausrichten. Das Finanzamt muss Irrtümer auch nach Rechtskräftigkeit zugunsten des Steuerpflichtigen ausgleichen! Die Konsequenz all dieser Irrtümer ist, dass auch Steuerbescheide, die aufgrund des zeitlichen Verlaufs nicht mehr anfechtbar sind, auf solche offensichtlichen Ungenauigkeiten überprüft werden müssen.

Rechtliche Grundlage dafür ist die Berichtigungsvorschrift des 129 der Steuerordnung (AO), die in solchen gespeicherten Sachverhalten immer eine Veränderung der Steuerbemessung erlaubt. Der Steuerpflichtige muss daher nur eine Frist für die Korrektur seiner Steuerdokumente einhalten: das Auslaufen der Verjährungsfrist. Auch für den Falle, dass die Steuerbehörde eine deutlich sichtbare, offensichtliche Ungenauigkeit des Steuerpflichtigen in der vorgelegten Erklärung annimmt, tritt eine Abänderung ein.

Das Gleiche trifft zu, wenn die Mangelhaftigkeit auf die Nichtachtung einer gesetzlichen Bestimmung zurückzuführen ist. Weil es klar urteilte: Es ist weder die Pflicht des Steuerpflichtigen noch seines Beirats, das Finanzamt bereits in der Abgabe der Erklärung auf Rechtsänderungen zuweisen. Steuerpflichtige oder -berater sind nur verpflichtet, alle steuerrelevanten Sachverhalte in ihrer Erklärung wahrheitsgetreu und umfassend darzustellen.

Auch massenhafte Verfahren wie die Vorlage der Einkommensteuererklärung haben an dieser Stelle nichts geändert. Das Gleiche trifft zu, wenn der Steuerbeamte ernsthafte Bedenken an der Korrektheit der Erklärung im Zusammenhang mit den beiliegenden Dokumenten hat. Hierbei kommt der Treuegrad zur Anwendung, so dass diese Irrtümer weder auf einen Steuerpflichtigen noch auf einen Entrepreneur zurückzuführen sind.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Verbraucher mit ihren Steuererklärungen überfordert sind und daher einen abzugsfähigen Aufwand nicht deklarieren. Auch die Steuerbehörden haben in den meisten FÃ?llen nicht zugelassen, dass die bereits rechtsverbindliche Steuerveranlagung nachtrÃ?glich korrigiert wird. Gerichtsstand: "...Auch wenn sich die amtlichen Steuerformulare auf die Absetzbarkeit gewisser Aufwendungen bezogen haben, muss dem Verbraucher immer die Gelegenheit eingeräumt werden, seine Steuermeldung zu ändern, um den Veranlagungsbescheid zu ändern.

Es kommt immer wieder vor, dass man in einer Fachschublade Steuereinnahmen vorfindet, die man in der Erklärung nicht abgelegt hat. Es kann auch vorkommen, dass Freelancer bei der Einreichung ihrer Voranmeldung zur Mehrwertsteuer einen Fehler gemacht haben. Bei all diesen Beispielen ergibt sich die ängstliche Frage: Wie lange muss ein Steuerpflichtiger seine Daten dementsprechend berichtigen?

Prinzipiell gilt: Nach § 355 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 WpHG ist der Widerspruch ( 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO) innerhalb eines Monates nach Veröffentlichung der Verwaltungsakte einzureichen. Nach 355 Abs. 1 S. 2 S. 2 AktG ist der Widerspruch gegen eine Steuererklärung innerhalb eines Monates nach Erhalt der Steuererklärung durch die Steuerbehörde, in den Faellen des 168 S. 2 VIII. innerhalb eines Monates nach Kenntniserlangung der Genehmigung zu erheben. In den Faellen des 168 S. 2 V. a. O. ist der Widerspruch einzureichen.

Wurde nach Vorlage der Erklärung noch keine Entscheidung getroffen, können die Nachweise trotzdem ohne Probleme eingereicht werden. Nach Erhalt der Steuerveranlagung haben die Steuerzahler 4 Kalenderwochen Zeit, Widerspruch zu erheben. Erfolgt die Bescheide unter dem "Vorbehalt einer Folgeprüfung nach 164 Abs. 1 AO, so ist sowohl eine Veränderung durch das Steueramt infolge einer Steuerprüfung möglich, als auch eine Veränderung der Bescheide durch den Steuerzahler aufgrund von neuen Tatsachen.

Hier sind auf Wunsch bis 4 Jahre nach Vorlage der Erklärung Abänderungen möglich. Mit Ablauf des vierten Kalenderjahres nach der Steuererklärungen tritt die Verjährung ein. Eine anfängliche Steuerveranlagung sowie deren Streichung, Ergänzung oder Korrektur ist jedoch nicht mehr zulässig, wenn der Veranlagungszeitraum verstrichen ist ( 169 I S. 1 AO).

Bei Nichtabgabe der Erklärung beginnen die Fristen längstens nach drei Jahren. Der Grund dafür ist, dass die Steuerbehörden dieses Geldbetrag auch nach Verjährung gesetzlich einbehalten können. Achtung: In jedem Fall ist § 177 AO zu beachten: Wenn der Steuerzahler oder die Steuerbehörden die Gelegenheit haben, eine Entscheidung aus irgendeinem Grund zu verändern, dann können auch all jene Irrtümer berichtigt werden, die tatsächlich überhaupt nicht verändert werden dürfen (Ausnahme: § 165 AO).

Allerdings gibt es noch andere Moeglichkeiten, unter denen das Steueramt einen endgültigen Bescheid aendern muss. Die Grundsatzentscheidung: Hier bekommt der Steuerpflichtige ein Rückwirkungszertifikat. Gemäß 125 Abs. 2 AO ist ein Verwaltungsvertrag beispielsweise null und nichtig, der die ausstellende Steuerbehörde nicht offenbart, dem aus sachlichen Erwägungen niemand folgen kann, der die Verhängung einer unrechtmäßigen Handlung fordert oder der gegen die gute Sitten verstößt.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum