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Angaben zur Anker Immobilien GmbH in Zürich (Adresse, Telefonnummer, Fax) Rufen Sie uns an! Sie suchen die Kontaktadresse, den Handelsregisterauszug, die SHAB-Meldungen oder die Bonitätsinformationen der Anker Immobilien GmbH? Amtliche Handelsregisterauskunft des Kantons Zürich über die Anker Immobilien GmbH. Bei einer Besichtigung wenden Sie sich bitte an Frau Jankovic, um einen Termin zu vereinbaren, rental@anker-immobilien. Du willst deinen Anker wägen, dann Mann zu!

Mit uns gewinnen Sie Wert - Eindruck

Möchte eine interessierte Personen jedoch über unsere Website spezielle Dienste unseres Hauses in Anspruch nehmen, kann es notwendig sein, personenbezogene Nutzerdaten zu verarbeiten. Soweit die Datenverarbeitung notwendig ist und es keine Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung gibt, holt man in der Regel die Zustimmung des Betreffenden ein. Mit Hilfe dieser Datenschutzrichtlinie möchte unser Haus die Allgemeinheit über Natur, Geltungsbereich und Verwendungszweck der von uns gesammelten, verwendeten und weiterverarbeiteten persönlichen Informationen unterrichten.

Darüber hinaus werden die betroffene Personen durch diese Erklärung zum Datenschutz über ihre Rechte informiert. Es steht daher jedem Betreffenden frei, uns seine personenbezogenen Angaben auf anderem Wege, z.B. per Telefon, zu überlassen. In dieser Erklärung zum Datenschutz werden unter anderem die nachstehend aufgeführten Bedingungen verwendet: Persönliche Angaben sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare physische Persönlichkeit oder einen bestimmten Personentyp oder eine bestimmte Gruppe bzw. Gruppe bzw. Gruppe von Einzelpersonen oder Gruppen aufteilen.

Eine physische oder indirekte Identifizierung einer natÃ?rlichen Persönlichkeit gilt als möglich, wenn sie unmittelbar oder mittelbar, vor allem durch Bezugnahme auf einen Identifikator wie einen Vornamen, eine Identifikationsnummer, Ortsdaten, einen Online-Identifikator oder ein oder mehrere spezifische Merkmale, die die physische, physiologische, genetische, psychologische, wirtschaftliche, kulturelle oder soziale IdentitÃ?

Unter der betroffenen Person versteht man jede bestimmte oder bestimmbare physische Personen, deren persönliche Angaben vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bearbeitet werden. Datenverarbeitung " bezeichnet jeden Arbeitsgang oder jede Reihe von Arbeitsgängen, die mit oder ohne Unterstützung automatischer Prozesse durchgeführt werden und sich auf persönliche Angaben beziehen, wie z. B. Erhebung, Aufzeichnung, Organisierung, Sortierung, Aufbewahrung, Bearbeitung oder Änderung, Abruf, Konsultation, Nutzung, Weitergabe durch Übertragung, Weitergabe oder anderweitige Zurverfügungstellung, Ausrichtung oder Verbindung, Qualifikation, Löschung oder Zerstörung.

Die Beschränkung der Datenverarbeitung ist die Kennzeichnung der gespeicherten persönlichen Informationen mit dem Zweck, deren zukünftige Datenverarbeitung zu begrenzen. Unter Profiling versteht man jede automatisierte Datenverarbeitung, die aus der Verwendung dieser persönlichen Informationen zur Bewertung bestimmter Personenaspekte einer physischen Personen, vor allem zur Analyse oder Vorhersage von Aspekten im Zusammenhang mit der Arbeitsausführung, der wirtschaftlichen Situation, der gesundheitlichen Situation, den persönlichen Präferenzen, den Belangen, der Verlässlichkeit, dem Führungsverhalten, dem Aufenthaltsort oder der Bewegungsfreiheit dieser physischen Pers onenis besteht.

Ein Pseudonymisierungsverfahren ist die Datenverarbeitung so, dass die persönlichen Angaben ohne zusätzliche Angaben nicht mehr einer bestimmten Personenbeschreibung zugerechnet werden können, sofern diese Zusatzinformationen getrennt gespeichert werden und technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen werden, die sicherstellen, dass die persönlichen Angaben nicht einer bestimmten oder bestimmbaren nat uerlichen Personen zuteil werden.

Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche oder der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die physische oder rechtliche Persönlichkeit, die öffentliche Gewalt, die Agentur oder andere Körperschaften, die allein oder zusammen mit anderen die Ziele und Mittel für die Datenverarbeitung festlegen. Wenn der Zweck und die Mittel dieser Datenverarbeitung durch das Recht der Union oder durch das Recht der Mitgliedstaten festgelegt sind, können der oder die Kontrolleure nach dem Recht der Union oder nach dem Recht der Mitgliedstaten auf der Grundlage bestimmter Auswahlkriterien bestimmt werden.

Der Datenverarbeiter ist eine physische oder rechtliche Persönlichkeit, eine öffentliche Körperschaft, eine Agentur oder eine andere Körperschaft, die persönliche Angaben im Namen des für die Verarbeitung Verantwortlichen bearbeitet. Die Empfängerin oder der Gewinner ist eine physische oder rechtliche Persönlichkeit, eine öffentliche Körperschaft, eine Agentur oder eine andere Körperschaft, an die oder die persönliche Angaben weitergegeben werden, auch wenn es sich bei dieser Personen um Dritte oder nicht.

Allerdings zählen nicht zu den Empfängern die Stellen, die im Zusammenhang mit einem spezifischen Untersuchungsauftrag nach dem Recht der Union oder dem Recht der Mitgliedstaten persönliche Angaben entgegennehmen können. Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Persönlichkeiten, öffentlichen Stellen, Agenturen oder Einrichtungen mit Ausnahme der betroffenen Person, des Kontrolleurs, des Verarbeiters und der zur Verarbeitung der persönlichen Angaben berechtigten Person unter der direkten Zuständigkeit des Kontrolleurs oder des Verarbeiters.

Verantwortlich im Sinn der Grundverordnung zum Datenschutz, anderer in den Mitgliedsstaaten der EU geltender datenschutzrechtlicher Vorschriften und anderer datenschutzrechtlicher Vorschriften ist der Datenschutzbeauftragte:

Die allgemeinen Angaben und Hinweise werden in den Protokolldateien des jeweiligen Rechners aufbereitet. 5 ) das Zugriffsdatum und die Zugriffszeit auf die Website, 6) eine Internet-Protokoll-Adresse (IP-Adresse), 7) der Internet-Service-Provider des Zugangssystems und 8 ) andere vergleichbare Angaben und Auskünfte, die zur Abwehr von Gefahren im Fall von Anschlägen auf unsere Informationstechnologiesysteme verwendet werden.

Dabei werden die anonymisierten Informationen der Server-Logdateien von allen persönlichen Informationen des Betreffenden unabhängig voneinander aufbereitet. Wenn sich eine Betroffene per E-Mail oder über ein Formular mit dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen in Verbindung setzt, werden die von der betreffenden Personen mitgeteilten persönlichen Angaben automatisiert beibehalten. Diese freiwillig von einem für die Datenverarbeitung verantwortlichen Dritten mitgeteilten persönlichen Angaben werden für die Datenverarbeitung oder die Kontaktnahme mit der betreffenden Person aufbereitet.

Diese persönlichen Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen verarbeiten und speichern die persönlichen Angaben der betroffenen Personen nur für den für die Erfüllung des Speicherzwecks erforderlichen Zeitabschnitt oder, soweit dies von der EU-Richtlinie und dem Regulierungshersteller oder einem anderen gesetzgeberischen Recht in den Rechtsakten, denen der für die Datenverarbeitung Verantwortliche unterworfen ist, vorgeschrieben ist.

Tritt der Speicherzweck nicht mehr in Kraft oder endet eine von der EU-Richtlinie und einem anderen kompetenten Gesetzentwurf vorgegebene Aufbewahrungsfrist, werden die persönlichen Angaben regelmäßig und nach Maßgabe der Rechtsvorschriften sperrt oder vernichtet. Jeder Betroffene hat das Recht, vom für die Datenverarbeitung verantwortlichen für die Datenverarbeitung verantwortlichen Mitarbeiter eine Erklärung darüber zu erhalten, ob ihn betreffende persönliche Angaben bearbeitet werden.

Will eine betroffenen Personen von diesem Recht auf Bestätigung Gebrauch machen, kann sie sich zu jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung verantwortlichen Unternehmens wende. Jeder, der von der Datenverarbeitung betroffen ist, hat das von der EU-Richtlinie und dem Regulierungsersteller eingeräumte Recht, vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen kostenlos und zu jeder Zeit Informationen über die ihn betreffenden persönlichen Angaben, die gespeichert wurden, und eine Abschrift dieser Angaben zu verlangen.

Darüber hinaus hat der EU-Gesetzgeber der betroffene Stelle die folgenden Angaben zur Verfügung gestellt: Die betroffene Person hat auch das Recht zu erfahren, ob persönliche Angaben in ein Drittstaat oder an eine andere Stelle übertragen wurden. Ist dies der Fall, hat die betroffene Person auch das Recht, sich über die angemessenen Sicherheitsvorkehrungen im Rahmen der Übertragung zu informieren.

Will eine betroffenen Personen von diesem Zugangsrecht Gebrauch machen, kann sie sich zu jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Personals richten. Jeder, der von der Datenverarbeitung betroffen ist, hat das Recht, die von der EU-Richtlinie und dem Regulierungsersteller genehmigte Korrektur von unrichtigen, ihn betreffenden personenbezogenen Angaben unverzüglich zu erwirken.

Darüber hinaus hat die betroffenen Personen unter Beachtung der Verarbeitungszwecke das Recht, die Ergänzung um unvollständige personenbezogene Angaben zu beantragen, auch in Form einer zusätzlichen Stellungnahme. Will eine betroffenen Personen von diesem Recht auf Berichtigung Gebrauch machen, kann sie sich zu jeder Zeit an einen Angestellten des für die Datenverarbeitung zuständigen Personals mitwirken.

Jeder, der der Datenverarbeitung unterliegt, hat gemäß der EU-Richtlinie und -Verordnung das Recht, vom für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die unverzügliche Löschung der ihn betreffenden persönlichen Angaben zu erwirken, wenn einer der nachstehend genannten Umstände vorliegt und die Datenverarbeitung nicht notwendig ist: Die persönlichen Angaben wurden für einen Zweck erlangt oder anderweitig bearbeitet, für den sie nicht mehr benötigt werden.

In diesem Fall entzieht die betroffenen Personen ihre Zustimmung, auf die sich die Datenverarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DS-Gruppenfreistellungsverordnung oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) DS-Gruppenfreistellungsverordnung gestützt hat, und es gibt keine andere rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung. Der Betreffende widerspricht der Datenverarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 1 DS-Gruppenfreistellungsverordnung, und es gibt keine zwingenden legitimen Begründungen für die Datenverarbeitung oder der Betreffende widersetzt sich der Datenverarbeitung gemäß Artikel 21 Absatz 2 DS-Gruppenfreistellungsverordnung.

Personenbezogene Datenschutzbestimmungen wurden rechtswidrig behandelt. Das Löschen personenbezogener Nutzerdaten ist notwendig, um einer gesetzlichen Pflicht nach dem Recht der Union oder dem Recht der Mitgliedsstaaten, denen der für die Datenverarbeitung Verantwortliche untersteht, nachzukommen. Es handelt sich um personenbezogene Nutzerdaten im Zusammenhang mit den gemäß 8 Abs. 1 DS-GVO angebotenen Diensten der informationsgesellschaftlichen Zusammenarbeit.

Die an der Datenverarbeitung beteiligten Personen haben das Recht, den für die Datenverarbeitung verantwortlichen für die Datenverarbeitung zuständigen Sachbearbeiter aufzufordern, die Datenverarbeitung einzuschränken, wenn eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist: Die Korrektheit der persönlichen Angaben wird von der betreffenden Personen für einen Zeitraum angefochten, der es der betreffenden Personen erlaubt, die Korrektheit der persönlichen Angaben zu prüfen.

Der Umgang ist rechtswidrig, die betroffenen Personen weigern sich, die persönlichen Angaben zu löschen und verlangen statt dessen die Beschränkung der Verwendung der persönlichen Angaben. Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen benötigen die persönlichen Angaben nicht mehr für die Datenverarbeitung, sondern die betroffenen Personen für die Durchsetzung, Wahrnehmung oder Verteidigung von rechtlichen Ansprüchen.

Gegen die Datenverarbeitung hat die interessierte Krebsperson gemäß 21 Abs. 1 DS-Gruppenfreistellungsverordnung Einspruch erhoben, und es ist noch nicht klar, ob die legitimen Begründungen des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen diejenigen der interessierten Krebspersonen mehr wiegen. Die an der Datenverarbeitung beteiligten Personen haben das Recht, die sie betreffende personenbezogene Information, die von der für die Datenverarbeitung zuständigen Stelle zur Verfügung gestellt wurde, in einem organisierten, gemeinsamen und in maschinenlesbarer Form zu erwirken.

Er ist auch berechtigt, diese Informationen einem anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen mitzuteilen, ohne dass er von dem für die Datenverarbeitung verantwortlichen Dritten, dem die persönlichen Angaben mitgeteilt wurden, eingegriffen wird, sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage der in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) DS-Gruppenfreistellungsverordnung oder Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) DS-Gruppenfreistellungsverordnung oder auf einem in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DS-Gruppenfreistellungsverordnung genannten Auftrag geschieht und die Datenverarbeitung automatisiert abläuft, sofern die Datenverarbeitung nicht für die Erfüllung einer Tätigkeit im Allgemeininteresse oder in der Ausübung einer dem für die Datenverarbeitung zuständigen amtlichen Stelle unerlässlich ist.

Darüber hinaus hat die betroffenen Personen bei der Wahrnehmung ihres Rechtes auf Übertragbarkeit der persönlichen Angaben gemäß 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht zu verlangen, dass die persönlichen Angaben unmittelbar von einer zuständigen Stelle an eine andere verantwortliche Stelle weitergegeben werden, soweit dies im Rahmen der technischen Möglichkeiten möglich ist und die Rechte und Freiheiten anderer Betroffener dadurch nicht berührt werden.

Jeder, der der Datenverarbeitung unterliegt, hat das Recht, sich aus den von der EU-Richtlinie und dem Regulierungsgesetzgeber gewährten Möglichkeiten der Datenverarbeitung auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) oder f) der DS-Gruppenfreistellungsverordnung zu widersetzen.

Es steht der betroffenen Person auch frei, ihr Einspruchsrecht in Bezug auf die Inanspruchnahme der Dienste der Informationsgesellschaft ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG im Wege von automatischen Prozessen unter Verwendung technischer Vorgaben wahrzunehmen. Jeder, der der Datenverarbeitung unterliegt, hat nach der geltenden Gemeinschaftsrichtlinie und -verordnung das Recht, nicht einer allein auf der Grundlage der automatischen Datenverarbeitung, einschließlich der Profilerstellung, zu entscheiden, die Rechtswirkungen auf ihn oder sie hat oder ihn oder sie in vergleichbarer Form wesentlich beeinflusst,

vorausgesetzt, dass die oben genannte Maßnahme (1) für den Abschluss oder die Ausführung eines Vertrages zwischen der betroffene Person und dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen nicht notwendig ist oder (2) durch das Unionsrecht, das nationale Recht oder die Vorschriften der Herkunftsmitgliedstaaten, denen der für die Datenverarbeitung verantwortliche Stelleninhaber unterworfen ist, genehmigt ist und geeignete Vorkehrungen zum Schutz der Rechte und Freiheiten und der legitimen Belange der betroffene Person ergreift oder ( " 3) mit der ausdrücklichen Zustimmung der betroffen ist.

Will die betroffenen Personen Rechte im Zusammenhang mit automatisierten Beschlüssen ausüben, so kann sie dies durch Kontaktaufnahme mit einem Arbeitnehmer des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen auslösen. Jeder, der von der Datenverarbeitung betroffen ist, hat das Recht, die von der EU-Richtlinie und dem Regulierungsbehörden erteilte Zustimmung zur Datenverarbeitung durchzusetzen.

Will die betroffenen Personen von ihrem Recht auf Rücknahme der Zustimmung Gebrauch machen, kann sie dies durch Kontaktaufnahme mit einem Arbeitnehmer des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen auslösen. Soweit die Datenverarbeitung für die Durchführung eines Vertrages, an dem die betroffenen Personen beteiligt sind, unerlässlich ist, wie dies z. B. bei Verarbeitungen der Fall ist, die für die Warenlieferung oder die Erbringung von anderen Dienstleistungen oder Gegenleistungen erforderlich sind, stützt sich die Datenverarbeitung auf 6 I lit. bDS-GVO.

Das Gleiche trifft auf solche Verarbeitungen zu, die für die Umsetzung von vorvertraglichen Massnahmen notwendig sind, z.B. bei Rückfragen zu unseren Erzeugnissen oder Dienstleistungen. Soweit unser Betrieb einer gesetzlichen Pflicht zur Datenverarbeitung, z.B. zur Erfuellung von Steuerpflichten, unterworfen ist, richtet sich die Datenverarbeitung nach 6 I lit. c DS-GVO.

Ausnahmsweise kann die Datenverarbeitung zum Schutz der lebenswichtigen Belange der betroffene oder einer anderen physischen Personen vonnöten sein. Danach würde die Bearbeitung auf der Grundlage von Artikel 6 I lit. d DS-GVO erfolgen. Verarbeitungen, die nicht unter eine der oben genannten rechtlichen Grundlagen fallen, stützen sich auf diese Grundlage, wenn die Verarbeitungen zur Sicherung eines legitimen Rechts unseres Hauses oder eines Dritten notwendig sind, vorausgesetzt, dass die Belange, die Grundrechte und die Grundfreiheiten der betreffenden Personen nicht vorgehen.

Derartige Verarbeitungen sind uns vor allem deshalb erlaubt, weil sie vom Gemeinschaftsgesetzgeber ausdrücklich genannt wurden. In diesem Zusammenhang ist sie der Ansicht, dass ein legitimes Interessengebilde angenommen werden kann, wenn die betreffende Partei ein Kundin oder ein Kunden des Verursachers ist (Randnummer 47 S.). Wenn sich die Datenverarbeitung auf Art. 6 I f DS-GVO stützt, ist unser legitimes Geschäftsinteresse die Ausübung unserer Tätigkeit zum Wohle aller unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Aktionäre.

Maßgeblich für die Aufbewahrungsdauer persönlicher Informationen ist die jeweils geltende rechtliche Vorhaltefrist. In diesem Fall werden die korrespondierenden Dateien nach Verstreichen dieser Fristen regelmäßig entfernt, es sei denn, sie werden für die Erfüllung oder Einleitung des Vertrages nicht mehr benötigt. Sie werden darauf hingewiesen, dass die Angabe persönlicher Informationen teilweise rechtlich (z.B. durch steuerliche Vorschriften) oder aufgrund vertraglicher Bestimmungen (z.B. Informationen über den Vertragspartner) erfolgen kann.

In manchen Fällen kann es notwendig sein, einen Vertragsabschluss zu schließen, dass uns ein Betreffender persönliche Angaben zur Kenntnis gibt, die später von uns zu verarbeiten sind. So ist der Betreffende zum Beispiel dazu angehalten, uns persönliche Angaben zu machen, wenn unser Betrieb einen Vertragsabschluss mit ihm durchführt. Die Nichteinhaltung der Angabe personenbezogener Informationen würde bedeuten, dass der Vertragsabschluss mit der betreffenden Person nicht möglich ist.

Bevor die betreffende Person personenbezogene Angaben macht, muss sie sich an einen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wende. Unsere Mitarbeiterin informiert die Betroffenen von Fall zu Fall, ob die Übermittlung der persönlichen Angaben aufgrund von Gesetz oder Vertrag oder für den Abschluss eines Vertrages notwendig ist, ob eine Pflicht zur Weitergabe der persönlichen Angaben vorliegt und welche Konsequenzen die Nichtverfügbarkeit der persönlichen Angaben haben würde.

Die Datenerhebung beim Kreditantrag erfolgt durch: smava GmbH Kopernikusstr. 35 10243 Berlin E-Mail: [email protected] Internet: www.smava.de Hotline: 0800 - 0700 620 (Servicezeiten: Mo-Fr 8-20 Uhr, Sa 10-15 Uhr) Fax: 0180 5 700 621 (0,14 €/Min aus dem Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min) Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Alexander Artopé (Gründer), Eckart Vierkant (Gründer), Sebastian Bielski Verantwortlicher für journalistisch-redaktionelle Inhalte gem. § 55 II RStV: Alexander Artopé Datenschutzbeauftragter: Thorsten Feldmann, L.L.M. Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin Registernummer: HRB 97913 Umsatzsteuer-ID: DE244228123 Impressum